Soll in Baden-Württemberg die Haltung sogenannter exotischer, bzw. gefährlicher Tiere verboten werden? Diese Frage wurde heute im Rahmen einer Anhörung im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erörtert; dazu geladen waren verschiedenste Einrichtungen und Organisationen, 15 davon nutzten die Möglichkeit zur mündlichen Stellungnahme, auch die Landestierärztekammer Baden-Württemberg (LTK BW).
„Die Landestierärztekammer spricht sich gegen jegliche Einschränkung oder Verbote der Haltung sogenannter Exoten sowie gegen Positiv- wie auch Negativlisten aus. Der verpflichtende Sachkundenachweis ist die einzige Möglichkeit, bei jeglicher Tierhaltung – welcher Tiere auch immer – den Tierschutz zu gewährleisten. Tierärztinnen und Tierärzte sind Fachleute für den Tierschutz. Wir hoffen, dass sich in dieser Diskussion der Sachverstand der Tierärzteschaft gegenüber populistischen Argumenten durchsetzen wird,“ so Dr. Thomas Steidl als Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg stellvertretend für alle Tierärztinnen und Tierärzte. In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie z.B. Autofahren, Fischen, Waffenbesitz, etc. sind solche Sachkundenachweise selbstverständlich. „Die Überprüfung der Sachkunde ist die einzige Möglichkeit, den Tierschutz bei der Haltung sogenannter Exoten nachhaltig zu gewährleisten, und die Gefahr für Dritte durch potentiell gefährliche Tiere – welcher Art auch immer – zu minimieren“, sagt auch Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, und weiter: „Wir würden uns diesen Sachkundenachweis auch für die Haltung von Hunden wünschen.“
Bereits seit längerem werden in der Politik Stimmen laut, die in Deutschland ein Haltungsverbot für sogenannte exotische Tiere fordern. „Die Einschränkung „sogenannte“ Exoten ist vollkommen korrekt“, so Steidl. „Exoten als Tiergruppe sind überhaupt nicht definiert: somit könnte jeder Kanarienvogel und jeder Wellensittich unter dieses Verbot fallen, denn beide sind originär nicht in Mitteleuropa heimisch und somit genaugenommen exotische Tiere“, ergänzt Prof. Thomas Richter von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG).
Dr. Tobias Knauf-Witzens, Zootierarzt der Stuttgarter Wilhelma, erklärt, dass die Erfahrungen aus Norwegen, wo entsprechende Verbote erlassen wurden, zeigen, dass diese unwirksam sind: in Zeiten von ebay kann jedes beliebige Tier über das Internet bestellt werden. Die Halter dieser Tiere würden durch ein Haltungsverbot kriminalisiert und hätten Scheu davor, sich wie bisher mit erkrankten Tieren an den Tierarzt zu wenden. „Einzig und allein die betroffenen Tiere, die man ja eigentlich schützen will, würden darunter leiden“, so Dr. Markus Baur von der Reptilienauffangstation in München.
„Es ist unklar, was man politisch damit umsetzen will“, meint Dr. Heike Roloff vom Veterinäramt Stuttgart für den Landesverband der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte (LbT). „Durch Tiergifte kommt es in Deutschland durchschnittlich alle 6 Jahre zu einem Todesfall, hingegen gibt es jährlich 3 Tote durch Hunde und ca. 15 durch Reitunfälle. Gebissen werden übrigens fast ausschließlich die Schlangenhalter selbst.“
Auch andere Verbände sehen in der Sachkunde den einzigen Ansatz für Verbesserungen. „Der BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier-und Artenschutz) hat sowohl in Baden-Württemberg als auch länderübergreifend große Erfahrung mit der Überprüfung von Sachkunde für die Haltung von Tieren“, unterstreicht Dr. Gisela von Hegel, Präsidentin des BNA. „Vorstellbar wäre ein Sachkundenachweis, z.B. in Form eines Ampelsystems, den Prof. Richter und Dr. Steidl bereits seit langem fordern. Bedenken wegen der praktischen Durchführbarkeit dürfen den Sachkundenachweis nicht ausbremsen, bevor man sich überhaupt ernsthaft mit ihnen auseinandergesetzt hat.“
Auch die Problematik der Tierbörsen kam zur Sprache. Als Vorschlag zur Verbesserung der Situation bei diesen Veranstaltungen schlug Prof. Richter vor, Veranstalter dieser Börsen zu verpflichten, für die Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Tierarztes zu sorgen. Dies ist bei Pferdesportveranstaltungen schon seit langem Usus; seit Neuestem ist der Veranstalter sogar verpflichtet, den beauftragten Tierarzt bereits bei der Anmeldung des Turnieres zu benennen.
Zusatzinformation: Die Landestierärztekammer Baden-Württembergs ist das Selbstverwaltungsorgan des tierärztlichen Berufsstandes, in der alle Tierärzte des Bundeslandes Mitglied sind.
In der Kammer sind aktuell ca. 4.000 Tierärzte Mitglied. Die Mehrzahl ist kurativ in der Groß- oder Kleintierpraxis tätig. Mehr als 500 Tierärztinnen und Tierärzte nehmen im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahr. Sie überprüfen die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben, kontrollieren Tiertransporte und Tierhaltungen auf Einhaltungen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, überwachen Einfuhren von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an den Grenzen und Flughäfen und untersuchen im Labor Lebensmittel und Proben von Tieren.
Weitere Informationen:
Julia Schultz
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Telefon: 0711–7228632 14; Fax: 0711–722863220; E-Mail: j.schultz@ltk-bw.de
Anzeige