Erneut wurde die Liste der als invasiv erachteten Tier- und Pflanzenarten, deren Handel, Pflege, Zucht und Transport EU-weit verboten sind, erweitert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 13.7.2022 und die Verordnung trat 20 Tage später in Kraft, also am 3.8.2022. Die Erweiterung betrifft folgende Arten (in Fettdruck: Arten, die im Hobby vertreten sind):
Katzenwels, Ameiurus melas
Axishirsch, Axis axis
Finlayson-Hörnchen, Callosciurus finlaysonii
Rundblättriger Baumwürger, Celastrus orbiculatus
Amur-Schlangenkopffisch, Channa argus
Amerikanischer Rostkrebs, Faxonius rusticus
Killifisch (kein allgemein gebräuchlicher deutscher Name bekannt) Fundulus heteroclitus
Moskitokärpfling, Gambusia affinis, Gambusia holbrooki
Seidiger Nadelbusch, Hakea sericea
Himalaya-Knöterich, Koenigia polystachya
Kettennnatter, Lampropeltis getula
Süßwasser-Miesmuschel, Limnoperna fortunei
Amerikanischer Streifenbarsch, Morone americana
Muschelblume, Pistia stratiotes
Rotsteißbülbül, Pycnonotus cafer
Braunalge (kein allgemein gebräuchlicher Populärname bekannt) Rugulopteryx okamurae
Rote Feuerameise, Solenopsis geminata, Solenopsis invicta, Solenopsis richteri
Kleine Feuerameise, Wasmannia auropunctata
Großer Krallenfrosch, Xenopus laevis
Die Verordnung kann hier heruntergeladen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1203&from=EN
Erneut ruft diese Liste bei Fachleuten Kopfschütteln hervor. Für den Katzenwels ist der Handel z.B. als Ausbreitungsvektor vernachlässigbar, eine Ausrottung dieser seit 1880 in Europa heimischen Art ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Ähnliches gilt für die beiden Moskitokärpflingen (Gambusia), die so gut wie nie als Zierfisch gehandelt werden. Mehr Infos zu Gambusen findet man z.B. hier: https://www.aqualog.de/blog/franky-friday/franky-friday-urlaubsausgabe-notizen-aus-suedfrankreich-2/
Vom Krallenfrosch gibt es lediglich eine Population in Frankreich; das Horrorszenario, das Wissenschaftler zeichneten, indem sie aufgrund der Klimaerwärmung die potentiellen Ausbreitungswege dieses Amphibs hochrechneten, ist unseriös, weil es sämtliche anderen ökologischen Faktoren außer Acht lässt. Die Kettennatter (Lampropeltis getula) ist ein besonders interessanter Fall. Diese beliebte Terrarienschlange hat sich auf Gran Canaria etabliert, wo sie als Beutegreifer vor allem der dort endemischen (also nur dort vorkommenden) Eidechsen unangenehm auffällt. Keine Frage, das sollte nicht sein. Es ist in diesem Fall wahrscheinlich, dass Terrarianer für die Verschleppung der Art nach Gran Canaria verantwortlich sind. Schande über uns! Andererseits: alle europäischen Schlangenarten stehen unter vollständigem Schutz, keine einzige darf zum Zweck der Terrarienhaltung gefangen werden. Angeblich deshalb, weil die Schlangen durch den Fang in ihrem Bestand gefährdet werden könnten. Nun wird auf einmal postuliert, eine auch nur spürbare Dezimierung der etwa 20.000 Kettennattern, die zur Zeit auf Gran Canaria vermutet werden, sei ein aussichtsloses Unterfangen. Das stimmt schon nachdenklich!
Besonders ärgerlich ist die Aufnahme der Muschelblume in die neue Liste. Diese Art wird seit über 100 Jahren im Aquarium gepflegt, es gibt EU-weit keinen einzigen Fall, wonach sie eine freilebende stabile Population ausgebildet hätte, geschweige denn, dass sie invasiv geworden wäre. Es ist nicht anzunehmen, dass sich private Halter davon abhalten lassen, dieses schöne und nützliche Gewächs weiter zu kultivieren. Damit ist eigentlich die wichtigste alle Voraussetzungen, die an eine Geswetz oder eine Verordnung zu stellen ist, nicht erfüllt: die Durchsetzbarkeit. Wenn es aussichtslos ist, ein Gesetz oder eine Verordnung auch durchzusetzen und zu vollstrecken, sollte man sie tunlichst erst gar nicht erlassen.
Bereits am 1. August 2017 trat eine erweiterte Liste der als invasiv eingestuften Arten in Kraft, deren Handel, Pflege, Zucht und Transport EU-weit verbotenen ist.
Diese Listenerweiterung der invasiven Tier- und Pflanzenarten betraf folgende Arten:
– Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
– Alligatorkraut (Alternanthera philoxeroides)
– Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)
– Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii)
– Mammutblatt (Gunnera tinctoria)
– Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
– Drüsiges od. Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera)
– Japanisches Stiltgrass (Microstegium vimineum)
– Verschiedenblättriges Tausendblatt (Myriophyllum heterophyllum)
– Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
– Bisamratte (Ondatra zibethicus)
– Afrikanisches Lampenputzergras od. Springbrunnengras (Pennisetum setaceum)
Ich habe mich über die grundsätzliche Unsinnigkeit der ersten Liste bereits in Bookazine 1 ausführlich geäußert (https://www.aqualog.de/blog/invasive-arten-verboten/). Die erweiterte Liste setzt noch eins drauf: hier werden sogar Arten aufgeführt, die überhaupt nicht gepflegt und gehandelt werden! Nilgans, Bisamratte, Indisches Springkraut und Riesen-Bärenklau werden bereits seit Jahrzehnten ohne jeden erkennbaren Erfolg verfolgt und bekämpft. Es sind voll eingebürgerte, unausrottbare Tiere und Pflanzen. Haben die Verantwortlichen denn ihr eigenes Gesetz nicht gelesen? Hier steht doch klar und unmissverständlich:
„Da es sehr viele invasive gebietsfremde Arten gibt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Befassung mit der Untergruppe solcher Arten, die als von unionsweiter Bedeutung angesehen werden, Priorität erhält. Daher sollte eine Liste von denjenigen invasiven gebietsfremden Arten, die als von unionsweiter Bedeutung gelten (im Folgen den „die Unionsliste“), erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Eine invasive gebietsfremde Art sollte dann als von unionsweiter Bedeutung angesehen werden, wenn der Schaden, den sie in den betroffenen Mitgliedstaaten verursacht, so bedeutend ist, dass er die Annahme spezieller Maßnahmen rechtfertigt, die in der gesamten Union anwendbar sind, und zwar auch in diejenigen Mitgliedstaaten, die noch nicht betroffen sind oder sogar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht betroffen sein werden. Damit die Identifizierung der Untergruppe invasiver gebiets fremder Arten von unionsweiter Bedeutung in einem angemessenen Umfang bleibt, sollte die Unionsliste stufen weise erstellt und aktualisiert werden und sich auf diejenigen Arten konzentrieren, durch deren Aufnahme in die Unionsliste deren nachteilige Auswirkungen tatsächlich kosteneffizient verhindert, minimiert oder abgeschwächt werden. Da Arten derselben taxonomischen Gruppe oft ähnliche ökologische Erfordernisse haben und ein ähnliches Risiko darstellen können, sollte die Aufnahme von taxonomischen Gruppen von Arten in die Unionsliste, soweit angezeigt, gestattet werden.“ (Punkt 10 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten).
Das ist bei Nilgans, Bisamratte, Indischem Springkraut und Riesen-Bärenklau völlig ausgeschlossen. Warum also solche Listen? Wer will da wem was beweisen?
Wir stehen am Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts und erleben in vielen Teilen der Erde einen Rückfall der Menschheit in die Barbarei. Archaische, brutale Formen der Religionsausübung kommen ebenso wieder in Mode, wie ein rücksichtsloses Vorgehen gegen Kulturschaffende aller Art. Im Zuge dessen, werden von machtgierigen, mit enormen Geldmitteln ausgestatteten Vereinigungen auch die Tier- und Pflanzenhalter verunglimpft. Mit allen Mitteln wird derzeit u.a. versucht, die Aquaristik und die Terraristik grundsätzlich zu verbieten. Hierzu wird nun offenbar auch die an sich berechtigte Sorge um die Schäden durch invasive Tier- und Pflanzenarten genutzt.
Tier- und Pflanzenhaltung sind artspezifische, nur dem Menschen eigene, seinen evolutionären Erfolg maßgeblich beeinflussende Handlungen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es ohne diese Fähigkeit heute noch Menschen gäbe. Während das Interesse an der Haltung von Tieren und Pflanzen vielen Menschen angeboren ist, ist es die Fähigkeit, dies auch erfolgreich durchzuführen keineswegs. Ein Mensch muss im Gegenteil alles, was dazu erforderlich ist, von anderen Menschen erst erlernen. Ebenso wie bildende Künste, also das Malen oder das Musizieren, sind Tier- und Pflanzenhaltung darum höchste Kulturgüter des Menschen, deren Behinderung ein Verbrechen an der Menschheit. Denn wenn das Wissen um die richtige Pflege von Tieren und Pflanzen erst einmal verloren gegangen ist, dauert es unter Umständen viele Generationen, bis es wieder erworben werden kann.
Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr
Was hat das alles mit Aquaristik und Terraristik zu tun? Unser schönes Hobby ist und bleibt viel mehr als ”nur” eine zutiefst sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Ausnahmslos alles, was wir heute über die freilebenden Fische, Amphibien und Reptilien wissen, verdanken wir letztendlich Aquarianern und Terrarianern. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Forschungen von Wissenschaftlern oder Laien geleistet wurden. Mir ist kein einziger Fach-Wissenschaftler bekannt, der nicht schon als Kind ein großes Interesse an Tieren und Pflanzen hatte und somit letztendlich über das Hobby zur Profession fand. Und hier liegt ein großer Gefahrenpunkt in der aktuellen politischen Meinungsbildung: in der Gesellschaft werden absurde Vorstellungen gefördert, die häusliche Pflege von Fischen, Amphibien und Reptilien (und von Viehzeug aller Art, zunehmend auch von Pflanzen), sei moralisch verwerflich und würde „für die Freiheit geborene” Kreaturen zu einem tristen Dasein im Gefängnis verurteilen. Dadurch wird Kindern und Jugendlichen nämlich der Zugang zu Aquarien und Terrarien von den Eltern häufig unnötig erschwert. Es ist geradezu erschütternd, mit wie wenig Kenntnissen über kaltblütige Tiere heutzutage Kinder und Jugendliche durch das Leben gehen. Dabei sind es gerade die Kinder in ihrem angeborenen Forscherdrang, die die Fundorte von Fröschen kennen, wissen, wo es Fische gibt und an welchen Stellen Eidechsen wohnen. Dieses Wissen muss man als Kind erwerben, um als Erwachsener ein Gefühl für Umwelt- und Artenschutz entwickeln zu können. Und ja: es müssen einige arme Viecher daran glauben, damit bei Kindern ein Bewusstsein für die Zerbrechlichkeit des Lebens und für die große Verantwortung ensteht, die damit einhergeht, Lebewesen in menschlicher Obhut zu pflegen.
Keine falsche Romatik!
Selbst bei ansonsten vernünftigen Menschen findet man heutzutage oft die absurde Vorstellung, einem wildlebenden Tier gehe in der Natur gut. Das ist natürlich völliger Unsinn: es geht einem Tier in der Natur weder schlecht noch gut, es hat überhaupt keine Vorstellung von diesen Dingen! Ein Tier überlebt in seiner natürlichen Umgebung oder es geht ein. Eine Wahlmöglichkeit hat es nicht. Und genauso ergeht es einem Fisch, Amphib oder Reptil im Aquarium oder Terrarium. Stimmen die Bedingungen nicht, so geht das Tier binnen kürzester Zeit ein. Stimmen die Bedingungen, so erlebt das Tier aus seiner Subjektiven einen idealen Lebensraum. Vorstellungen von Freiheit und Ungebundenheit gibt es bei Tieren nicht, jedenfalls bei keinen Tieren, die jemals von einem Menschen im Aquarium oder Terrarium gepflegt wurden. Freilebende Tiere sind Unmengen von lebensbedrohenden Gefahren ausgesetzt. Tagtäglich erleben Kleintiere in freier Natur mehrfach Todesangst. Weit über 99% der Kleintiere, die in freier Natur geboren werden, sterben vor dem Erreichen der Geschlechtsreife. Und die Todesarten, die sie dabei erleiden, sind aus menschlicher Sicht so grässlich, dass man die Natur nach dem deutschen Tierschutzgesetz mit sofortiger Wirkung für alle Zeiten schließen müsste.
Der Mensch ist das Maß aller Dinge!
Genauso falsch, wie die Forderung nach einer naturidentischen Unterbringung von Wildtieren in menschlicher Obhut, ist die Rechtfertigung von Wildtierhaltung durch das Scheinargument, den Tieren geht es in Gefangenschaft ja viel besser als in Freiheit. Beides ist Blödsinn. Eine erfolgreiche Tierhaltung ist bei einer naturidentischen Unterbringung gar nicht möglich, weil Tierhalter es sich nicht leisten können, so verschwenderisch mit Leben umzugehen, wie die Natur es tut. Und es wäre auch ethisch sehr fragwürdig, Tieren in menschlicher Obhut bei einem aus menschlicher Sicht zumindest manchmal grausamen Überlebenskampf untätig zuzusehen. Der Grund für die Pflege und Zucht von Wildtieren in menschlicher Obhut ist es doch nicht, die Natur zu imitieren! Sinn und Zweck von Pflege und Zucht von Wildtieren in menschlicher Obhut ist es, Erkenntnisse zu gewinnen! Welche Erkenntnisse, ist von Pfleger zu Pfleger unterschiedlich, jeder hat seine eigenen Motivationen. Am Anfang steht sicherlich stets, dass das betreffende Tier schön oder irgendwie ansprechend aussieht und beim Menschen der Wunsch entsteht, dieses attraktive Wesen bei sich in seiner unmittelbaren Umgebung zu haben, um sich stets daran erfreuen zu können. Auf dieser Stufe bleibt wohl der größte Teil der Aquarien- und Terrarienbesitzer stehen und geht niemals die Treppe des Erkenntnisgewinnes weiter nach oben. Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden, denn selbst für diese sehr einfache Form der Wildtierhaltung bedarf es einiger Grundkenntnisse, die das Verständnis für die freilebenden Arten weckt und somit einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz darstellt. Für diese Menschen ist das Angebot von Standardarten im Zoofachhandel völlig ausreichend, ihnen genügen 300 Arten Zierfische und vielleicht 30 Arten Reptilien und Amphibien vollkommen. Doch einem gewissen Prozentsatz genügt das nicht. Es sind fast immer die vorhin erwähnten Menschen, die schon als Kinder eine starke Affinität zu den Kaltblütern zeigten. Sie wollen wirkliche Forschungsarbeit leisten, die Lebensgeschichte einer Tierart erkunden, letztendlich verstehen – um es mit Goethe zu sagen – was die Welt im Innersten zusammen hält. Sie reizt es, neue Tierarten kennen zu lernen, sie zu züchten. Aus ihnen gehen Forscher hervor, die neue Arten entdecken und die in der Lage sind, Grundlagenforschung zu leisten, die einen Artenschutz in der freien Natur erst möglich macht.
Ein freier Tierhandel muss möglich bleiben!
Damit all dieses stattfinden kann, muss ein einigermaßen freier Handel mit Wildtieren möglich sein. Selbstverständlich müssen bei diesem Handel die Belange des Artenschutzes und des Tierschutzes berücksichtigt werden, aber man muss auch ganz klar sagen, dass noch nie auch nur eine einzige Tierart ursächlich durch den Lebendhandel ausgerottet wurde, während konservative Schätzungen (Wilson, 1992) davon ausgehen, dass bereits seit Jahrzehnten jährlich weltweit etwa 17.500 Tier- und Pflanzenarten durch vom Menschen verursachte Umweltstörungen aussterben. Bei dieser Schätzung wird von fünf Millionen existierender Arten ausgegangen, ein Viertel davon sind Pflanzen. Die gegenwärtig wahrscheinlichsten Schätzungen gehen allerdings von fünf bis 30 Millionen existierender Arten aus, die Anzahl der jährlich aussterbenden Arten könnte also leicht sechsmal so groß sein und über 100.000 Arten betragen. Der Tierschutz ist beim Tierhandel selbstverständlich auch zu berücksichtigen, doch muss ganz allgemein festgehalten werden, dass schon aus rein wirtschaftlichen Überlegungen ein pfleglicher Umgang mit Tieren im Handel betrieben wird und betrieben werden muss, denn für tote oder todkranke Tiere wird niemand Geld ausgeben. Der größte Konflikt zwischen Tierschutz und Tierhandel beruht auf der Tatsache, dass der Fokus des Tierschutzes auf das Individuum gerichtet ist. Es ist sehr schwer, einen Konsens zwischen zwei Interessensgruppen zu finden, die sich beide im Recht fühlen: auf der einen Seite Tierschutzvereinigungen, die fordern, dass der Handel absolut sicherstellt, dass jedem einzelnen gehandelten Tier kein Unbill widerfährt und der Tierhandel auf der anderen Seite, der argumentiert, dass z.B. die Sterblichkeit unter den gehandelten Tieren weit unter der Sterblichkeitsrate einer vergleichbar großen Tiergruppe in freier Natur liegt. Dass ganz aktuell wieder einmal eine massive Einschränkung des internationalen Handels mit Tieren und Pflanzen gefordert wird, wird mit der Zunahme invasiver Arten begründet. Was sind invasive Arten?
Invasive Arten
Als invasiv wird eine Tier- oder Pflanzenart immer dann bezeichnet, wenn sie sich in einem Gebiet in dem sie ursprünglich (als Stichdatum gilt das Jahr 1492) nicht vorkam, massiv ausbreitet und dabei der ursprünglich heimischen Tier- und Pflanzen Welt der Lebensraum streitig macht. Der Begriff ”invasiv” ist dabei bewusst militärisch gewählt. Es sollen durchaus Emotionen geschürt werden, die invasiven Arten als unerwünschte, schädliche Eindringlinge gebrandmarkt werden. Im englischen Sprachgebrauch geht man noch weiter. Hier spricht man von ”pests”, also Schädlingen, die es zu bekämpfen gilt. Die Gefahren, die von solchen Fremdorganismen ausgehen, sind nicht zu unterschätzen und führten schon in vielen Fällen zum Aussterben ursprünglich heimischer Arten. Manchmal scheint das ein völlig natürlicher Prozess zu sein. So dringt seit ca. 1930 die Türkentaube (Streptopelia decaocto) aus Kleinasien nach Mitteleuropa vor. Als Standvogel, der ganzjährig vor Ort bleibt, hat sie gegenüber der ursprünglich heimischen Turteltaube (S. turtur), die ein Zugvogel ist, den Vorteil, die besten Brutplätze bereits besetzt zu haben, wenn die Turteltaube aus Afrika heimkehrt. Zusammen mit veränderten Ackerbaumethoden (die Turteltaube frisst besonders gerne Erdrauch, Fumaria sp., ein Ackerkraut, dessen Bestände stark rückläufig sind) und dem größeren Jagddruck, dem die Turteltaube auf ihrem Zug ausgesetzt ist, führte das dazu, dass die Bestände der Turteltaube in den letzten 25 Jahren um über 60% zurückgegangen sind. Doch fast immer sind unbedachte Aussetzungen des Menschen der Grund, weshalb Tiere oder Pflanzen zu invasiven Arten werden.
Bei Tieren sind diese Aussetzungen oft absichtlich. Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die späten 1970er Jahre wurden alle möglichen Fische und Krebsarten nach Europa importiert und ausgesetzt, in der Hoffnung, wirtschaftlich nutzbare Arten auch in Gewässern erhalten zu können, in denen es keine einheimischen Nutzarten gibt. Dieser Schuss ging fast immer furchtbar nach hinten los. Die meisten Arten konnten sich glücklicherweise nicht halten und verschwanden wieder, andere (z.B. die Regenbogenforelle, Oncorhynchus mykiss, die aus Nordamerika stammt), können sich nur sehr lokal ohne Hilfe des Menschen fortpflanzen. Doch der Camberkrebs (Faxonius limosus) ist ein Beispiel für eine extrem erfolgreiche Einbürgerung einer gebietsfremden Art mit schrecklichen Folgen für die heimische Fauna. Denn dieser Krebs, den man als Speisekrebs in Gewässern nutzen wollte, in denen die ökologisch anspruchsvolleren heimischen Arten nicht überleben können, ist der Überträger einer tödlichen Seuche, der Krebspest, an der alle einheimischen Krebse sterben. Der Camberkrebs ist dagegen immun, er überträgt die Krankheit nur. Übrigens waren bereits vor Einführung des Camberkrebses große Teile der mitteleuropäischen Krebsbestände einer ebenfalls Krebspest genannten Seuche erlegen, die wahrscheinlich bakteriell verursacht wurde. Die dadurch frei gewordenen Lebensräume konnten von den Camberkrebsen besetzt werden, was ihren ökologischen Erfolg wohl erst möglich machte.
Ein anderer Krebs, die Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis) kam um 1910 als Larve unabsichtlich mit Ballastwasser von Frachtschiffen nach Europa. Bis heute breitet sie sich extrem erfolgreich aus, frisst Fischernetze leer und durchlöchert Deiche und Dämme. Manchmal verwandeln sich invasive Arten ohne erkennbaren Grund wieder zu harmlosen Bestandteilen der Natur zurück. Ein gutes Beispiel hierfür ist die aus Nordamerika stammende Wasserpest (Elodea canadensis), die Mitte des 19. Jahrhunderts sämtliche Wasserwege so zu wucherte, dass eine Binnenschifffahrt kaum noch möglich war. Heute wächst die Art als ganz normale, heimisch gewordene Wasserpflanze und richtet keinen Schaden mehr an. Solche Lebewesen nennt man Neobiota (also ”neue Lebewesen”), aufgeteilt in Neozoen (neue Tiere), Neophyten (neue Pflanzen) und Neomyceten (neue Pilze). Neobiota ist der Begriff, den man bei den meisten eingebürgerten Spezies statt „invasiver Arten” benutzen sollte, denn der weitaus größte Teil der Neobiota übt keinerlei erkennbaren schädlichen Einfluss aus und selbst solche Arten, die andere verdrängen und ausrotten, trifft ja keine moralische Schuld. Es ist weder gerechtfertigt noch ethisch vertretbar, ihnen mit Abscheu oder Fremdenfeindlichkeit gegenüber zu treten. Die gegenwärtige politische Diskussion, die ein generelles Importverbot für alle potentiell invasiven Arten fordert, hat ihren Ursprung leider in einem tiefbraunen Sumpf. Es sollen generell Ängste gegenüber dem Fremden, Unheimlichen geschürt werden. Und Menschen, die wie die ernsthaften Aquarianer und Terrarianer dagegen aufklärend antreten, werden als Verräter und Nestbeschmutzer diffamiert – alles schon mal dagewesen.
Wir tragen Verantwortung!
Natürlich tragen auch wir Hobbyisten eine große Verantwortung. Niemals und unter keinen Umständen dürfen zu groß oder lästig gewordenene Kaltwasserfische, Krebse, Muscheln, Schnecken, Garnelen oder Wasserpflanzen in die freie Natur ausgesetzt werden. Das gleiche gilt für Reptilien oder Amphibien. Es gibt bereits Importverbote für den Ochsenfrosch (Rana catesbeiana oder Lithobates catesbeianus) oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans), weil diese Tiere von verantwortungslosen Idioten ausgesetzt wurden und es so zu lokalen, wildlebenden Populationen kam. Wenn man Tiere, die man aus schwerwiegenden Gründen nicht weiter pflegen, nicht weiter geben, verfüttern oder selbst essen kann und wenn auch kein Tierheim bereit ist, sie aufzunehmen, so muss man sie leider abtöten. Aussetzen ist keine akzeptable Alternative! Im besten Falle stirbt das ausgesetzte Tier im ersten Winter, schlimmstenfalls bringt es aber Seuchen mit, die den wildlebenden Tieren einen qualvollen Tod bringen. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren ”ohne vernünftigen Grund” Leid zuzufügen oder sie zu töten. Man muss also gut abwägen, ob ein solcher ”vernünftiger Grund” wirklich vorliegt. Eine Laune, ein Unlustgefühl oder Bequemlichkeit dürfen selbstverständlich kein Vorwand sein, ein gesundes Tier abzutöten!
Keine Sippenhaft!
Leider gehen manche Neobiota auf aus gesetzte Pfleglinge verantwortungsloser Aquarianer oder Terrarianer zurück. Das Aussetzen von Tieren und Pflanzen ist in Deutschland eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geld- und Haftstrafen. Aber ist das ein Grund, eine ganze Personengruppe undifferenziert in Sippenhaft zu nehmen? Auf gar keinen Fall! Ein Straftäter bleibt immer ein Einzeltäter, auch wenn die Person Aquarianer oder Terrarianer ist. Fast alle Aquarianer und Terrarianer handeln verantwortungsbewusst und richtig. Sie darf man nicht durch Importverbote oder Haltungseinschränkungen bestrafen. Auch so genannte Positivlisten, also Listen von Arten, deren Handel aufgrund der Expertise von Gott weiß wem erlaubt sein soll, sind strikt als Sippenhaft abzulehnen. Das Aussetzen von Tieren und Pflanzen ist verwerflich, daraus den Schluss zu ziehen, dass die Tier- und Pflanzenhaltung eingeschränkt werden muss, idiotisch. Niemand kommt auf den Gedanken, Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und sonstige Tiere für die Haltung zu verbieten, nur weil sie immer wieder von irgendwelchen verbrecherischen Menschen ausgesetzt werden. Ein freiheitlicher Rechtsstaat, der nicht brutaler Überwachungsstaat sein will, muss es aushalten, dass es gewissenlose Menschen gibt, die ein vermeintlich laxes Rechtssystem auszunutzen versuchen. Das gilt für ausnahmslos alle Bereiche menschlichen Zusammenlebens. Verantwortungsvolle Politiker lassen sich nicht vor den rechtspopulistischen Karren spannen und fordern nicht, die Tierhaltung allgemein und die Aquaristik und Terraristik im Speziellen zu kriminalisieren.
Wehret den Anfängen!
Die stärkste Waffe des Rechtspopulismus, ob mit nationalistischem oder religiösen Hintergrund, ist, dass ihn anfangs niemand ernst nimmt. Keine Rentnerin mit Schoßhund käme auf den Gedanken, dass die Tierrechtler-Organisation, für die sie gerade spendet, um Tieren in Not zu helfen, nichts anderes will, als ihr ihren geliebten Hund weg zu nehmen, der in den Augen der Organisation eine geknechtete, unterdrückte Kreatur ist. Es gibt aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund, die bestehenden Artenschutzgesetze um irgendwelche Importeinschränkungen oder gar Haltungsverbote zu ergänzen. Gegen die unverantwortliche Aussetzung von ungewollten Heimtieren muss mit Aufklärungskampagnen vorgegangen werden, nicht mit Gesetzen, die von denjenigen, die sie treffen sollen, ohnehin ignoriert werden. Es gibt in Deutschland (noch) eine große Vereinsstruktur von Aquarianern und Terrarianern, die, wenn sie mit Geldmitteln und ideeler Unterstützung der öffentlichen Hand ausgestattet werden, in der Lage sind, die entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Leider überaltern die Vereine rasend schnell. Auch deshalb muss der Staat dringend dafür sorgen, dass seine Kulturschaffenden – und dazu zählen die Aquaristik- und Terraristik-Verbände unbedingt! – in der Öffentlichkeit wieder an Ansehen gewinnen, damit der Nachwuchs nicht ausbleibt. Noch ist Zeit dafür! Haltungsverbote hingegen nutzen überhaupt nichts und richten definitv mehr Schaden als Nutzen an.
Frank Schäfer
Literatur:
Wilson, E. O. (1992): The Diverisity of Life. Harvard University Press, Cambridge, MA. 464 pp.
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